
Glossar
IT Fachbegriffe für Management und Juristen
Anforderungsspezifikation
Anforderungsspezifikation
Die Anforderungsspezifikation fasst alle Anforderungen eines Projekts zusammen – sie bildet die Basis für die Planung, Umsetzung und spätere Qualitätskontrolle der Software. Dabei werden die gewünschten Funktionen, Eigenschaften und Leistungen festgehalten, die das Endprodukt erfüllen soll. Für Auftraggeber und Auftragnehmer stellt sie den zentralen Referenzpunkt dar, der Missverständnisse vermeiden und als vertragliche Grundlage dienen soll.
In klassischen Vorgehensmodellen erfolgt die Anforderungsspezifikation in der Regel in einem Lasten- und Pflichtenheft. Das Lastenheft beschreibt dabei die Anforderungen und Wünsche aus Auftraggebersicht, während das Pflichtenheft detailliert darlegt, wie diese Anforderungen technisch umgesetzt werden sollen. Diese Dokumente sind oft umfangreich, statisch und dienen als verbindliche Grundlage für die Vertragserfüllung.
Im Gegensatz dazu wird in agilen Methoden wie Scrum und Kanban mit dynamischen, iterativen Anforderungsmanagement-Tools (wie beispielsweise Jira) gearbeitet, bei denen Anforderungen im Product Backlog oder auf Kanban-Boards laufend aktualisiert und priorisiert werden. Hier steht die Flexibilität und schnelle Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen im Vordergrund.
Für das Management bieten beide Ansätze Vor- und Nachteile: Klassische Anforderungsspezifikationen liefern klare, dokumentierte Rahmenbedingungen, die gerade in regulierten Branchen und bei langen Projektlaufzeiten von Vorteil sind. Agile Methoden hingegen fördern eine kontinuierliche Abstimmung und Anpassung, was in schnelllebigen Märkten für höhere Innovationsgeschwindigkeit sorgt. Juristisch ist es wichtig, dass in beiden Fällen die Anforderungen präzise, nachvollziehbar und messbar formuliert sind – so lassen sich vertragliche Vereinbarungen treffen und Haftungsfragen im Falle von Mängeln oder Änderungswünschen besser regeln.